Informationen der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
Heute ist die Achte SARS-Cov-2- Eindämmungsverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung lockert Pflichten in der Nachverfolgung und öffnet weitere Möglichkeiten, das kulturelle Leben wieder neu zu entdecken.
Weiterhin sind physische Distanz (mindestens 1,50 Meter) und Hygiene (häufiges Händewaschen) sowie regelmäßiger Luftaustausch und weitere Verhaltensregeln (Husten- und Niesetikette, Verzicht auf Hände schütteln oder Umarmungen zur Begrüßung, gegebenenfalls Tragen von Schutzmasken) wichtige Bausteine zur Unterbrechung der Infektionsketten und Eindämmung der Pandemie.
Auch weiterhin ist es notwendig, dass beim Auftreten von Infektions-Symptomen eine stärkere Selbstisolation in der eigenen Häuslichkeit erfolgt, also die betroffenen Personen weder zur Arbeit noch in die Schule oder in die Kindertagesstätte gehen, nicht an privaten Zusammenkünften teilnehmen und sich auch möglichst nicht in die Öffentlichkeit begeben.
1. Öffnung der Verwaltung der Einheitsgemeinde
Zur Vermeidung von Menschansammlungen über 10 Personen ist das Rathaus für den allgemeinen Besucherverkehr weiterhin geschlossen. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung telefonisch oder unter unserer Homepage im Menü Digitales Rathaus. Da wir nicht in allen Bereichen den Mindestabstand von 1,5 m gewährleisten könnten, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Gäste im Rathaus.
2. Tageseinrichtungen für Kinder
Für die Betreuung Ihrer Kinder in unseren Tageseinrichtungen werden bereits angewandte Konzepte im Bereich Hygiene, Einhaltung von Abstandsregelungen und Kontaktminimierungen weiterhin einrichtungsspezifisch verfolgt. Zu aktuellen Regelungen in ihrer Tageseinrichtung sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter vor Ort an.
3. Sportstätten
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erfolgt weiterhin eingeschränkt.
Die Ausübung des Sportes ist vorzugsweise kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 m durchzuführen. Nichtkontaktfreie Sportarten sind auf maximal 50 Sporttreibende zu begrenzen.
Allgemeine Hygieneanforderungen sind einzuhalten und genutzte Sportgeräte sind zu desinfizieren.
In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 500 Personen, ab 01.11.2020 maximal 1.000 Personen, gemeinsam aufhalten. Die Durchführung von Wettkämpfen erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.
Als Besucher müssen Sie auch hier mit Abstandsregelungen und erweiterten Hygienemaßnahmen rechnen.
Die Nutzung der Sportstätten bedingt auch weiterhin die Freigabe durch den Betreiber.
4. Grundschulen
Der Schulstart in unseren Grundschulen verlief problemlos. Ausreichende Lüftung der Räume in den Schulen sowie das Einüben von Hygieneverhaltensregeln wird auch weiterhin den Schulalltag Ihrer Kinder begleiten. Näheres erfahren Sie in Ihrer zuständigen Grundschule.
5. Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen
Private Feiern mit einer maximalen Personenzahl von 50 Personen können zukünftig ohne Dokumentation der Anwesenden erfolgen.
Feiern, die die maximale Personenzahl übersteigen, dürfen nur von Fachkundigen durchgeführt werden. Die jeweiligen fachkundigen Veranstalter legen dabei die Maßnahmen zur Einhaltung nach der 8. Verordnung fest.
6. Veranstaltungen
Unser Kulturhaus kann unter Auflagen wieder Veranstaltungen durchführen. Die Rahmenbedingen dazu erfragen Sie bitte vor Ort. Für den 30.10.2020 ist als erste Veranstaltung das Kabarett Zwickmühle mit seinem Programm „Geld oder Hiebe“ zu Gast. Die Teilnehmerzahl musste auf 120 Personen begrenzt werden.
Volksfeste dürfen als fachkundig organisierte Veranstaltungen im Außenbereich erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Angebote der Freizeit und Unterhalten dienen und gleichzeitig 1.000 Teilnehmer nicht erreicht werden. Aus diesem Grund starten aktuell auch die Planungen für den Weihnachtsmarkt 2020 in der Ortschaft Tangerhütte.