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Antrag des Ortschaftsrats Lüderitz zum Austritt aus der Einheitsgemeinde

Veröffentlichungsdatum: 07.06.2023

In der kommenden Woche startet im Hauptausschuss die Vorberatung zum Antrag der Ortschaft.

Am 26.04.2023 hatte der Ortschaftsrat beschlossen, den Antrag zum Austritt dem Stadtrat der Einheitsgemeinde zur Abstimmung vorzulegen. Der Ortschaft selbst steht nicht das Recht zu, über den Austritt zu entscheiden.

Die Grundsatzentscheidung, ob und wie eine Änderung des Gemeindegebiets durchgeführt werden soll obliegt allein dem Stadtrat der Einheitsgemeinde.

Das Verfahren ist im Kommunalverfassungsgesetzt (KVG) geregelt und knüpft die Gebietsänderung an bestimmte Voraussetzungen. Allein aus Gründen des Gemeinwohls ist eine Gebietsänderung möglich nach dem KVG. Der §18 regelt das konkrete Verfahren von Gebietsänderungen. So können Gemeinden Vereinbarungen über freiwillige Änderung des Gemeindegebiets durch Eingliederung einer Gemeinde in eine Nachbargemeinde, durch Zusammenschluss von benachbarten Gemeinden zu einer neuen Gemeinde oder aber auch durch Umgliederung von Gebietsteilen einer Gemeinde treffen.

Für Lüderitz bedeutet dies, als einzige Möglichkeit, die Eingliederung in die Einheitsgemeinde Stendal. Dazu müsste der Stadtrat der Einheitsgemeinde den Austritt befürworten und der Stadtrat der Stadt Stendal für dein Eintritt der Ortschaften Lüderitz stimmen.

Eine solche Beschlusslage würde dann die Kommunalaufsicht im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens prüfen.

Vor der endgültigen Beschlussfassung des Stadtrates über einen möglichen Gebietsänderungsvertrag ist eine Anhörung der Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Ortsteilen durchzuführen. Der Prozess einer Gebietsänderung könnte sich über Jahre hinziehen und erheblichen Aufwand und Kosten verursachen.

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PM 096-2023
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