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Einheitsgemeinde bekommt Zuwendung für Wärmeplanung

Veröffentlichungsdatum: 02.01.2024

Als eine der ersten Kommunen hatte sich die Einheitsgemeinde um die Förderung einer Kommunale Wärmeplanung gekümmert. Der Stadtrat hatte dazu bereits im Mai 2023 den entsprechenden Beschluss gefasst.

Über die Kommunalrichtlinie ist es für 2023 möglich, dass sich Kommunen die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, die Wärmeplanung für die Gemeinde zu 100% fördern lassen können. Beabsichtigt ist, dass diese zukünftig verpflichtend für Kommunen sein wird.

Wärmepläne auf kommunaler Ebene sind eine zentrale Säule des Klimaschutzgesetztes. Die kommunale Wärmeplanung eröffnet realistische Perspektiven, die Wärmeversorgung innerhalb der nächsten Jahrzehnte klimaneutral um- und aufzubauen.

Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist die Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inkl. Räumlicher Darstellung. Gegenstand der Untersuchung ist auch eine Potentialanalyse zur Ermittlung von Energiesparpotentialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien, sowie ein Strategie- und Maßnahmenkatalog.

Die Förderung über Kommunalrichtlinie ist eine 100%-ige Förderung. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 91.000€. Die Ausschreibung wird Anfang Januar erfolgen.

Der Wärmewende kommt bei der Transformation der Energieversorgung hin zur Treibhausgasneutralität 2045 eine zentrale Bedeutung zu. In Deutschland wird rund die Hälfte der Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt und dies überwiegend aus fossilen Energieträgern. Zur Erreichung der Zielstellung ist daher ein Umstieg auf erneuerbare Energien, die Transformation des Netzes und die Reduzierung des Wärmeenergiebedarfs nötig. Diese Wärmewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in der auch Kommunen in ihrer Tätigkeit zur Daseinsvorsorge der Bürger eine zentrale Rolle spielen.

Für die Wärmewende sind Investitionen mit hohem Kapitaleinsatz und langer Kapitalbindung erforderlich. Das betrifft Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung, Maßnahmen, die den Wärmebedarf reduzieren, und Infrastrukturen, die die effiziente und zuverlässige Verteilung von klimaneutraler Wärme ermöglichen. Die Wärmewende wird auch Bedarfsstrukturen bei den Energieversorgungsnetzen, auch bei den Gas- und Stromnetzen, ändern. Ein koordiniertes strategisches Vorgehen reduziert die Gefahr von Fehlinvestitionen. Die für die Wärmewende erforderlichen Investitionen betreffen ganz überwiegend Maßnahmen, die vor Ort, unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten, realisiert werden müssen.

Deshalb muss auch vor Ort individuell geplant, entschieden und gesteuert werden, welches Zielbild und welche Transformationsstrategie angesichts lokaler Umstände und Potenziale verfolgt werden sollen. Eine solche gesamtheitliche Betrachtung des Wärmesektors der Kommune erfolgt in der kommunalen Wärmeplanung, welche als strategischer Leitplanung in der Kommune erstellt werden soll. Die kommunale Wärmeplanung ist Grundvoraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln zur Investition in den Umbau des Wärmesektors z.B. in der Förderung für effiziente Wärmenetze (BEW).

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PM 176-2023
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