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Grundsteuerreform – Informationsschreiben der Finanzverwaltung

Mit dem 20.06.2022 hat die Finanzverwaltung begonnen, an alle Grundstückseigentümer Informationsschreiben zu versenden. Darin werden die Grundstückseigentümer über die Erklärungsabgabe informiert, die vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 erfolgen muss. Aufgrund der Grundsteuerreform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch beim Finanzamt abzugeben. Hierzu kann die Steuer-Onlineplattform ELSTER sicher, kostenlos und bequem zur Übermittlung genutzt werden.

Stichtag zur Ermittlung der Grundstückseigentümerschaft sowie des Grundsteuerwertes ist der 01.01.2022. Ab dem 01.01.2025 finden dann die Neureglungen der Grundsteuermessbescheide Anwendung auf die Grundsteuerfestsetzungen durch die Kommunen und somit auch durch die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte.

Umfangreiche Informationen für Grundstückseigentümer stellt das Ministerium der Finanzen auf www.mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer zur Verfügung. Insbesondere ist dort eine Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe zu finden, die die Grundstückseigentümer bei der Erklärungsabgabe unterstützen soll.

Zur Vereinfachung haben wir hier diese Checkliste direkt verlinkt (bereitgestellt durch das Land Sachsen-Anhalt).

Beratungen zur Abgabe der Feststellungerklärung können wir nicht anbieten.

Büro des Bürgermeisters

(Koordinierungsstelle für Presseanfragen und Gremienarbeit)

Symbol Beschreibung Größe
PM_053_2022 Grundsteuerreform.pdf
0.1 MB

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