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Haushalt für 2023 genehmigt, Konsolidierung beanstandet

Veröffentlichungsdatum: 25.08.2023

Seit Mitte August gilt die Haushaltssatzung für das laufende Jahr. Damit ist die Grundlage geschaffen dringend, benötigte Liquidität der Einheitsgemeinde zu erhöhen. Die Einheitsgemeinde ist nun in der Lage, die Kassenkreditlinie von 5 Mio.€ auf 8,6 Mio. € zu erhöhen.

Beim Konsolidierungskonzept (HKK) muss nachgearbeitet werden. Für den Haushalt 2024 ist das HKK zu überarbeiten. Dazu hat bereits Mitte August die Fraktionsvorsitzenden-Runde getagt. Mitte Mai wollen die Stadträte in eine erste Klausurberatung zum Haushalt 2024 einsteigen.

Mit Blick auf die Haushaltslage hat die Aufsicht der Einheitsgemeinde eine Haushaltssperre auferlegt. Damit kann nicht mit den Haushaltsansätzen frei gearbeitet werden, sondern es Bedarf dazu eine begründete Notwendigkeit. Ziel ist es, dass das geplante Defizit in Höhe von ca. 2 Mio. € unterschritten wird.

Bürgermeister Andreas Brohm zeigt sich erleichtert über die Genehmigung. „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, am 14. Juni den Haushalt zu beschließen. Das war die Grundlage, damit eine Genehmigung überhaupt möglich war.“ Und weiter „Wir werden nun unsere tatsächlichen Bedarfe einmal aufschreiben, damit deutlich wird, was die Einheitsgemeinde zur Handlungsfähigkeit benötigt.“

Seit Jahren ist die Einheitsgemeinde aufgefordert, ihre Einnahmen zu steigern, Ausgaben zu senken und Schulden abzubauen. Gleichzeitig sollen alle notwendigen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden.

Was nach der Quadratur des Kreises klingt, ist auch eine.

Die Einheitsgemeinde hat seit dem Jahr 2014 Ihre Schulden um ca. 7,5 Mio.€ von ca. 10 Mio.€ auf 2,5 Mio.€ im Jahr 2022 abgebaut. Damit einhergeht, dass die Tilgungsleistungen sich von jährlich um die 700.000€ auf unter 200.000 im Jahr 2024 reduziert haben werden. Parallel dazu hat die Einheitsgemeinde über 30 Mio.€ in Schulen, Kitas, Infrastruktur oder u. a. in den Brand- und Katastrophenschutz investiert.

Die Einnahmen der Einheitsgemeinde aus Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer steigen stetig seit Jahren. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich mehr als verdoppelt.

War das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2014 noch bei 1,5 Mio.€ so plant man für das laufende Jahr mit 4 Mio.€ Gewerbesteueraufkommen.

Neue Einnahmequelle erschlossen

Auch das Erschließen zusätzlicher Einnahmenquellen hat die Einheitsgemeinde pro aktiv vorangetrieben. So rechnet man mit Einnahmen aus der EEG-Umlage bei erneuerbaren Energien erstmals ab dem Jahr 2024 mit 60.000€. Diese sollen dann im Jahr 2025 auf 1.000.000 Mio.€ im Jahr anwachsen. Grund hierfür ist der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.

Doch alle diese Bemühungen sind nicht ausreichend, um die Aufgaben der Flächengemeinde auskömmlich zu finanzieren.

Die Ausgaben verzeichnen einen höheren Anstieg als die Einnahmen. Die Folge ist, dass die Einheitsgemeinde in den Folgejahren höhere Aufwendungen als Erträge hat. Allein für das Jahr 2023 wird mit einem Defizit in Höhe 2 Mio.€ gerechnet. Bis zum Jahr 2028 könnte sich das Defizit auf insgesamt 8,5 Mio.€ belaufen.

Allein bei den Kosten für die Kinderbetreuung ergibt sich aktuell ein jährliches Defizit von 2,88 Mio. € Im Jahr 2021 hat das Defizit noch bei 1,622 Mio.€ gelegen und damit um 1,254 Mio.€ geringer als aktuell.

Auch bei der Gegenüberstellung von Landes-Zuweisung und Kreisumlage wird deutlich, welchen Anteil die Einheitsgemeinde zusätzlich erwirtschaften muss. Lagen die Zuweisungen im Jahr 2021 mit gut 3,46 Mio.€ noch mit 134.000 über der zu zahlenden Kreisumlage, so ergibt sich für das aktuelle Jahr ein völlig anderes Bild.

Bei 4,513 Mio. € Kreisumlage muss die Einheitsgemeinde zur Zuweisung des Landes in Höhe von 2,554 Mio.€ noch 1,959 Mio.€ zusätzliche Mittel aufbringen zur Finanzierung der Kreisumlage.

Mit zehn Kinderbetreuungseinrichtungen, der Kernverwaltung, dem Bauhof und weiteren Einrichtungen ist der Personalkostenanteil der größte im Haushalt. Auch hier gibt es keinen Spielraum für Einsparungen, wenn die Leistungsfähigkeit nicht weiter einschränkt werden soll.

Am Beispiel der Kernverwaltung zeigt der Bürgermeister auf, dass obwohl viele neue Aufgaben seit 2015 auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzugekommen sind, dass die Gesamtpersonalstundenanzahl nahezu gleichgeblieben ist. Mit insgesamt 1369 Stunden liegt diese knapp unter der aus 2015 mit 1383 Stunden. Seit Jahren sind die Personalausgaben in diesem Bereich konstant.

Haushalt (HH) und Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) sind der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Erst wenn diese veröffentlicht sind, kann der Bürgermeister die Haushaltsansätze umsetzen. Bis dahin gilt weiterhin die vorläufige Haushaltsführung, die nur die Umsetzung notweniger Maßnahmen erlaubt.

Aktuell nur zwingend notwendige Maßnahmen möglich

Für die Umsetzung des Haushaltes benötigt die Einheitsgemeinde allein 2 Mio.€ an zusätzlichem Kassenkredit für das laufende Jahr. Die Einheitsgemeinde hält alle Ausgabe relevanten Maßnahmen zurück und setzt nur die zwingend notwendigen Maßnahmen um.

Mit Blick auf den Kassenkreditrahmen in Höhe von 5 Mio.€ gilt es diesen nicht zu überziehen, dass ist aktuell nur durch aller größte Haushaltsdisziplin möglich.

Die Einheitsgemeinde hat im Haushalt 2023 die Möglichkeiten aufgezeigt, die nach vielen Jahren der Konsolidierung noch möglich sind. Einnahmen sind signifikant gesteigert worden und neue Einnahmequellen sind generiert worden und dennoch reicht es nicht, um alle notwendigen Maßnahmen in einem Haushalt entsprechend abbilden zu können. Ein Umstand, der die meisten Kommunen, Landkreise und selbst das Land treffen wird.

Bürgermeister Andreas Brohm beschreibt die Situation „wir haben Millionen an Mehreinnahmen, die wir tatkräftig mit organisiert haben und gleichzeitig Millionen an Mehrausgaben, ohne dass die Einheitsgemeinde Einfluss auf die Höhe der Ausgabenzuwächse hätte. Wir bekommen jedes Jahr neue Aufgaben hinzu und mühen uns ansteigenden Standards in den verschiedenen Bereichen ab.“ Parallel dazu haben wir Schulden von vor 2010 in Millionen Höhe abgebaut.

Es ist schwer zu ertragen, immer wieder Antworten und kreative Lösungen zu finden und dennoch attestiert zu bekommen, dass es leider nicht ausreicht“.

„Wollen wir das konstruktive und wertschätzen Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamt nicht aufs Spiel setzen, braucht es ganzheitliche Lösungsansätze. Die Kommunen müssen in einem Basis-Rahmen handlungsfähig bleiben. Die Komplexität von verwaltungsrechtlichem Handeln ist doch unseren Kunden nicht vermittelbar, erläutert der Diplomkaufmann.“

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