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Photovoltaikfreiflächenanlage für Windberge beschlossen

Veröffentlichungsdatum: 02.01.2024

In der Dezember Sitzung des Stadtrates wurde dem Aufstellungsbeschluss zu Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortschaft zugestimmt. Bereits im Juni stand dieser Beschluss zur Beratung auf der Tagesordnung. Ortschaftsrat, Bauausschuss und Hauptausschuss hatten dem Vorhaben damals zugestimmt. Im Stadtrat am 21.06.2023 wurde das Vorhaben noch Vertag, da das Votum der Bürgerbefragung abgewartet werden sollte.

Dem Vorausgegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess in der Ortschaft. Ein Arbeitskreis bewirkte, dass die ursprünglichen Planungen überarbeitet worden waren. Auch eine Abstimmung in der Ortschaft wurde durchgeführt. Diese kam zu einem ähnlichen Ergebnis, wie die im November durchgeführte Bürgerbefragung unter den 207 Abstimmungsberechtigten. Dem Vorhaben stimmte eine Mehrheit zu. Der Stadtrat folgte diesem Votum nun mehrheitlich.

Die Bürgersolarpark Windberge GmbH & Co. KG mit Sitz in der Einheitsgemeinde hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Ottersburg gestellt.

Das Vorhaben entsteht zwischen den Ortschaften Ottersburg, Brunkau und Schleuß auf einer Fläche von insgesamt ca. 40ha. Die Einheitsgemeinde erwartet aus der EEG-Umlage eine jährliche Einnahme in Höhe von ca. 80.000€. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren fließen aus diesem Projekt ca. 2.000.000€ der Einheitsgemeinde zu. Durch eine Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit über einen vergünstigten Strompreis und einer Gewinnbeteiligung am Projekt zu partizipieren.

Aktuell hat die Einheitsgemeinde insgesamt für 387,7ha das Bauleitverfahren zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlage angestoßen. Ob diese Flächen dann auch tätlich gebaut werden können, wird erst im Verfahren geklärt. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt, die Nachbargemeinden und alle Träger öffentlicher Belange werden dazu befragt. Der Stadtrat wird insgesamt drei Mal an dem Verfahren beteiligt und hat darüber zu befinden.

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PM 174-2023
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