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Wildparkgelände wird erneut zum Verkauf angeboten

Veröffentlichungsdatum: 19.10.2023 - PM 2023 - 139/2023

Am vergangenen Mittwoch hat der Stadtrat beschlossen, dass Gelände zum Kauf anzubieten.

Explizit nicht zum Verkauf steht das Blockhaus am Wildpark. Hier hat man sich verständigt, dass dieses in die Verfügung der Ortschaft geht. So könnte hier in Zukunft der Ortschaftsrat tagen oder es zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Die Unterlagen zum Gelände sind nun auf den Internetseiten der Einheitsgemeinde veröffentlicht worden. Zum Verkauf stehen 10 Hektar des insgesamt 15 Hektar großen Wildpark-Geländes. Der Verkauf von Teilflächen ist unter Berücksichtigung einer schlüssigen Begründung möglich. Das Gesamtgelände umfasst auch Flurstücke von ca. 5 Hektar Fläche, die nicht im kommunalen Eigentum stehen. Diese sind durch vertragliche Regelungen mit Dritten entweder zu kaufen oder zu pachten, um eine Gesamtnutzung der Anlage zu ermöglichen.

Es besteht die Möglichkeit der Besichtigung. Ansprechpartner ist das Team-Gebäudemanagement der Einheitsgemeinde. Kontakt: gebaeudemanagement@tangerhuette.de. Die Unterlagen zum Gelände sind unter: https://www.tangerhuette.de/de/ausschreibung-grundstuecksverkaeufe.html zu finden.

Die Hoffnung der Verantwortlichen ist, dass das Gelände wieder für die Nutzung als Freizeiteinrichtung Verwendung findet. Obgleich die Voraussetzungen für eine sich tragende Einrichtung ohne kommunale Beteiligung sehr herausfordernd sind. Mit viel Erfahrung, kreativen Ideen und dem nötigen finanziellen Mitteln könnte es aber Möglichkeiten geben. Um diese zu finden, begibt man sich nun auf die Suche. 

Interessenten senden Ihr Interesse mit Angabe der Nutzungsabsichten bzw. weiteren Verwertungsvorstellungen spätestens bis zum 29.03.2024 um 12:00 Uhr an folgende Adresse oder geben Sie es persönlich ab: Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte.    

Mit Blick auf den Unterhaltungsaufwand des Grundstücks hat man sich darauf verständigt, nutzbare Bestandteile in anderen Einrichtungen der Einheitsgemeinde zu verbauen oder zu nutzen. 

Auch in der vergangenen Woche wurde beschlossen, dass nicht von der Einheitsgemeinde und der Ortschaft benötigte Gegenstände veräußert werden dürfen. Konkret geht es um Gerätschaften für die Tierhaltung oder auch die zahlreichen gelagerten Verbundpflastersteine. Wie dieser Prozess der Veräußerung stattfinden wird, ist noch unklar. Zunächst geht es um die Sicherung des Geländes und die Vermarktung der gesamt Fläche.

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PM_139_2023 Wildparkgelände steht zum Verkauf.pdf
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