Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte beantragte aufbauend auf die I. Projektphase (Konzeption) für die Umsetzung der Radwegebeschilderung eine Zuwendung im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.
Um ein attraktives und vielseitiges Radwegenetz für den Besucher und Bewohner der Region zu schaffen, ist es Ziel die knotenpunktbezogene Wegweisung flächendeckend im Nord-Osten Sachsen-Anhalts als Pilotprojekt umzusetzen und gleichzeitig eine Vernetzung mit den Radwegenetzen der Prignitz und dem Havelland zu schaffen. Für die erfolgreiche Umsetzung ist es erforderlich, dass die Gemeinden eine Kooperation eingehen, um im engen Austausch Erfahrungswerte zu teilen, eine einheitliche Konzeptgestaltung für ein solches Radwegenetzwerk erstellen zu lassen und gemeinsame Strategien für eine erfolgreiche Markteinführung und ein nachhaltiges Beschwerdemanagement zu entwickeln und zu verfolgen.
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte und der Kooperationspartner Einheitsgemeinde Stadt Tangermünde setzen die II. Projektphase gemeinsam um. Dabei übernimmt die EG Stadt Tangerhütte die Antragsstellung und die Abrechnung der Maßnahme.
Dieses Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 99.802,92 EUR, dessen Durchführung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 geplant ist.
Am 27.02.2020 wurde der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte der entsprechende Zuwendungsbescheid durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark übersandt.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt mit 75% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben gefördert.