Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zum 01.01.2014
Die Eröffnungsbilanz der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zum 01.01.2014 mit einer Bilanzsumme von 64.631.647,44 Euro wurde durch den Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte in seiner Sitzung am 21.06.2017 beschlossen und wird gemäß § 114 Abs. 1 in Verbindung mit § 120 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Die Eröffnungsbilanz mit Ihren Anlagen, dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 114 Abs. 5 KVG LSA sowie der Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht liegen vom 06.07.2017 zur Einsichtnahme im Rathaus Tangerhütte Bismarckstraße 5 zu den Sprechzeiten öffentlich aus.
Tangerhütte, den 22.06.2017
Andreas Brohm
Bürgermeister