Nach dem die Mehrheit im Stadtrat am 25.11.2020 den Beschluss eines Haushaltes 2020 verweigert hatte, werden den Mitgliedern des Stadtrates die Eckpunkte für eine Haushaltssatzung 2021 in der Sitzung am 16.12.2021 vorgestellt.
Die Ausgangslage hat sich nicht verändert, die Einheitsgemeinde gibt mehr Geld aus als Sie einnimmt.
Bei aktuell veranschlagten 16.829.300 € an Erträgen sind 17.483.500 € an Aufwendungen vorgesehen. Somit kann die Einheitsgemeinde keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen und muss 2021 ein neues Defizit in Höhe von 684.200 € im Ergebnisplan sowie 1.341.300 € im Finanzplan aufbauen.
Bereits mit der Haushaltsdebatte 2020 wurden Konsolidierungsmaßnahmen beraten, die im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung als Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen sind. Die Konsolidierung hat aber auch den Vorteil, dass sich der Betrachtungszeitraum der Planung um weitere 5 Haushaltsjahre, beginnend im Haushaltsjahr 2020, verlängert. Dementsprechend erfolgen die aktuellen Planungen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2028.
Ab 2024 wird der Haushaltsausgleich dauerhaft erreicht.
Durch diesen verlängerten Planungszeitraum kann die Einheitsgemeinde aber deutlich aufzeigen, dass es ihr gelingen wird, ab dem Haushaltsjahr 2024 einen Haushaltsausgleich dauerhaft zu erreichen und gleichzeitig Finanzmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die zum Abbau der über Gesetz liegenden Liquiditätskredite zu nutzen sind.
Somit kann mit dem Ablauf des Jahres 2027 auch dieser gesetzlichen Anforderung nachgekommen werden, dass Liquiditätskredite die Grenze von 1/5 der Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen dürfen.
Die Einheitsgemeinde würde dann ab dem Haushaltsjahr 2028 über einen konsolidierten Haushalt verfügen, der allen gesetzlichen Erfordernissen nachkommt.
Ein vorzeitiges Erreichen einer gesetzeskonformer Haushaltswirtschaft könnte durch weitere finanzwirksame Maßnahmen verstärkt werden. Neben der Stabilisierung des vorhandenen Gewerbes (vorrangig Klein- und Mittelständische Unternehmen) sind neue Felder der Einnahmenerschließung dabei hilfreich.
Die Novellierung des EEG-Gesetzes sieht unter anderem vor, dass Kommunen besser an den Einnahmen aus der Errichtung von Windkraftanlagen partizipieren sollen. Betreiber neuer Windanlagen sollen zukünftig der Standortgemeinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowattstunde für tatsächlich eingespeiste Strommengen zahlen. Je nach produzierter Strommenge geht es um Einnehmen von 20.000 - 30.000€ pro Windanlage und Kalenderjahr für min. 20 Jahre.
Was ändert sich mit der Planung 2021 gegenüber der Planstände 2020?
Es wird im Bereich Steuererträge mit Mehreinnahmen in Höhe von 551.000 € gegenüber dem Plan 2020 gerechnet. Dementsprechend sinken die Erträge im Bereich Zuwendungen und Umlagen um 174.000 €, da diese an die Finanzkraft der Gemeinde gekoppelt sind.
Diese ergeben sich vorrangig aus den geänderten Steuerschätzungen des Landes Sachsen-Anhalt vom November 2020. Seitens des Landes geht man von abgemilderten Folgen der Corona-Pandemie aus und hat die Steuereinnahmen leicht nach oben korrigiert. Für die Einheitsgemeinde kann festgestellt werden, dass wir aufgrund der vorhandenen Klein- und Mittelständischen Unternehmen sowie der vorhandenen Windkraftanlagen keine Einbußen im Bereich Gewerbesteuer zu verzeichnen haben.
Die Einheitsgemeinde ist verpflichtet, im kommenden Jahr die Kreisfinanzen mit zusätzlichen rund 450.000 € über die Kreisumlage zu finanzieren. Da sich die Zahlung der Kreisumlage ebenfalls an der Finanzkraft der Gemeinde ausrichtet, hatten wir bereits in 2020 einen Aufwuchs eingeplant. Der erhöhte Umlagesatz seitens des Landkreises Stendal führt jetzt zu einer Nettoerhöhung in Höhe von 179.800 €. Auch der Landkreis muss die Kreisfinanzen in 2021 konsolidieren.
Eine angestrebte Änderung der Entschädigungssätze für Ehrenamtliche der Freiwilligen Feuerwehren wird ebenso für Kostenaufwüchse sorgen wie die Tarifverhandlungen des
Öffentlichen Dienstes.
Netto können Mehrerträge in Höhe von 311.700 € gegenüber dem Plan 2020 veranschlagt werden. Der positiven Ertragssteigerung stehen Mehraufwendungen in Höhe von 131.100 € gegenüber. Das geplante Defizit 2021 verbessert sich gegenüber dem Plan 2020 um 150.600€.
In 2021 plant die Einheitsgemeinde den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehause in Lüderitz für 2 Mio. € sowie einen Kitaerweiterungsbau für 2,1 Mio. €. Darüber hinaus sind die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für 400.000€ und die Instandsetzung weiterer Löschbrunnen geplant.
„Wir investieren viel in die Zukunft unserer Einheitsgemeinde, die positive Entwicklung in den kommenden Jahren gibt uns hier die Möglichkeiten, dieses tun zu können, obwohl kein Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren erzielt werden kann“, fast Einheitsgemeinde Bürgermeister Andreas Brohm den Entwurf zusammen.
„Wir tun dies, ohne dass wir die Abgaben oder Steuerlast erhöhen müssen. Wir hoffen, dass unsere Überlegungen von den Gremien mitgetragen werden und auch von der Aufsicht nicht beanstandet wird“, so Andreas Brohm weiter.