Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte beantragte für die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle zum vorbeugenden Waldbrandschutz im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz – FP 7507).
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um einen Tiefbrunnen, welcher in der Gemarkung Ottersburg, Flur 4, Flurstück 80, errichtet werden soll.
Die Zuwegung zu den angrenzenden Waldflächen ist gegeben. Die Wegegrundstücke befinden sich im Eigentum der EG Stadt Tangerhütte.
Dieses Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 50.000,00 EUR, mit einer Zuwendung von 80 %. Am 15.12.2022 wurde der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte der entsprechende Zuwendungsbescheid durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark übersandt.
Das Vorhaben wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) des Bundes aus Mitteln des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.