Am vergangenen Mittwochabend stellte Bürgermeister Andreas Brohm
die Eckdaten der Haushalte für die Jahre 2022 und 2023 im Stadtrat vor.
Obwohl die Leistungsfähigkeit der Einheitsgemeinde kontinuierlich steigt, sind die Haushaltsmittel begrenzt und genügen nicht den Anforderungen des Kommunalverfassungsgesetzes.
So ist es auch für die kommenden Jahre notwendig, ein Haushaltskonsolidierungsprogramm aufzustellen, um darzustellen dass die Einheitsgemeinde dauerhaft leistungsfähig ist.
Die Herausforderung ist gewaltig, da zum einen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger vermieden werden sollen und auf der anderen Seite Einsparungen auch schwer vermittelbar sind.
Ende August hatten Verwaltung und Stadtratsmitglieder den Versuch unternommen, einen Lösungsweg auszuloten und entsprechende Grundbedingungen diskutiert.
Die Einheitsgemeinde kann im vorgelegten Entwurf aufzeigen, dass ab dem Jahr 2027 alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können, ohne dass freiwillige Leistungen gekürzt werden müssen.
„Wir können aufzeigen, dass die Einheitsgemeinde dauerhaft leistungsfähig ist“, machte Bürgermeister Andreas Brohm bei der Vorstellung am Mittwochabend im Kulturhaus deutlich.“
Vorgestellt wurde ein maßvoller Kompromiss. Zum einen soll die Grundsteuer A und Grundsteuer B in zwei Stufen 2022 und 2024 um 5 % angehoben werden.
Für 90% der Grundsteuer A Zahler hieße das, eine Mehrbelastung in Höhe von bis zu 10€ im Jahr.
Eine weitere der 18 Konsolidierungsmaßnahmen ist die Erhöhung der Kita-Gebühren ab dem kommenden Kita-Jahr. So soll der Krippenplatz um 3-4 €, der Kitaplatz um 2-3 € oder der Hortplatz um 1€ pro Monat angehoben werden.
Des weiteren sollen Gebühren bei Friedhof, Freibad oder Sporthallennutzung angepasst werden, um weitere einnahmeverstärkende-Effekte zu erzeugen. Auch die Errichtung von Windanlagen in Cobbel ist Teil des Planes. Durch das neue EEG würden der Gemeinde hier insgesamt 60.000€ jährlich für 20 Jahre zufließen. Der Ortschaftsrat in Cobbel hatte dem Projekt bereits zugestimmt.
Aber auch die Herabsetzung des Zuschusses für den Wildpark auf 25.000€ jährlich ist vorgesehen. Für das Jahr 2021 hat der Wildpark noch keine Zuschüsse der Gemeinde benötigt. Im Jahr 2020 fiel das Defizit mit ca. 40.000€ sehr viel geringer aus als erwartet.
In der Summe würden so bis zum Jahr 2028 ca. 3 Mio.€ zusätzlich dem Haushalt zur Verfügung stehen und die Erfüllung der Gesetzesanforderungen ermöglichen.
Hauptgrund für die Haushaltslage der Einheitsgemeinde ist die Tilgungslast in Höhe von aktuell ca. 600.000€ Jährlich. Bis 2026 wird die Einheitsgemeinde 8,8 Mio € an Schulden abgebaut haben und die Höhe der Tilgungsleistung wird ab 2024 erheblich abnehmen und neue finanzielle Entfaltungskraft in der Einheitsgemeinde freisetzen.
Mit Blick auf weitere Herausforderungen im Verwaltungsbereich u.a. auf die Einführung der Mehrwertsteuerpflicht in Kommunen oder die Jahresabschlusserstellung, ist der Vorschlag der Verwaltung für die Jahre 2022/2023 einen Doppelhaushalt zu beschließen .
Der Haushaltsentwurf wird ab der kommenden Woche in den Ortschaften und Gremien diskutiert.