Gebote sind bis zum 15.10.2025 12:00 Uhr an das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zu richten.
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte bietet provisionsfrei die nachstehend benannte Liegenschaft zum Verkauf an:
Kommunale Eigentumsflächen, Gemarkung Weißewarte, Flur 5, Flurstücke 30/11, 165, 166, 242, 264 (Teilfläche), 270, 272, 283 des ehemaligen Wildparks in Weißewarte, Weißewarter Lindenstraße 8 in 39517 Tangerhütte OT Weißewarte, Fläche von ca. 10 Hektar zu einem Mindestgebot von 223.000,00 Euro.
Die Ortschaft Weißwarte, die zur Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte gehört, befindet sich am Rand des Landkreises Stendal in einer dünn besiedelten Region in der Altmark. Sie ist umgeben von der Colbitz-Letzlinger Heide und grenzt an den Verlauf der Elbe.
Das Gelände des Wildparks Weißewarte bindet sich im Herzen der Altmark, umgeben von ausgedehnten Misch- und Kiefernwäldern. Seit 1973 wurde dieser für verschiedene Freizeitaktivitäten genutzt und verfügt über eine entsprechende Infrastruktur.
Momentan ist die Anlage ungenutzt und steht zur Übergabe bereit. Sie umfasst eine Gesamtfläche von rund 15 Hektar (siehe Anlage 1).
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte besitzt etwa 10 Hektar des Wildparks Weißwarte (Anlage 2) und bietet diese zusammen mit den dazugehörigen Gebäuden (siehe Anlage 4) zum Verkauf an. Das auf dem Gelände befindliche Blockhaus, das von einer Fläche von etwa 1.200 m² umgeben ist, ist nicht Teil des Verkaufs und bleibt daher ausgeschlossen. Hier ist notwendig, die Fläche von rund 1.200 m² aus dem Flurstück 264 herauszumessen. Zudem sind in der Wildparkanlage Flurstücke mit einer Fläche von rund 5 Hektar nicht im kommunalen Eigentum (siehe Anlage 3). Diese Flächen müssen durch vertragliche Vereinbarungen mit Dritten entweder erworben oder gepachtet werden, um eine umfassende und vollständige Nutzung der Anlage zu ermöglichen.
Es besteht die Möglichkeit der Besichtigung, welche auch empfohlen wird. Termine zur Besichtigung vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail. Die Objektanschrift lautet:
Wildpark Weißewarte Weißewarter Lindenstraße 8 39517 Tangerhütte OT Weißewarte
Bitte geben Sie ein beziffertes Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Juristische Personen werden gebeten einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen. Neben dem Kaufgebot ist für die Liegenschaft ein aussagekräftiges Nutzungskonzept und ein Finanzierungskonzept einzureichen.
Für den Vertragsschluss ist die Zustimmung der Beschlussgremien der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte erforderlich.
Ihr Gebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag bis zum 15.10.2025 12:00 Uhr an:
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte Gebäude und Liegenschaftsmanagement Gebot Verkauf Wildpark Weißewarte Bismarckstraße 5 39517 Tangerhütte
Der Bieter trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Kaufpreisangebotes bei der o.g. Anschrift. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangstempel der Verwaltung maßgebend. Verspätet eingegangene Angebote gehen nicht in die Entscheidungsfindung ein und werden ausgeschlossen.
Es werden nur unterzeichnete Angebote in Schriftform akzeptiert. Die elektronische Übermittlung von Angeboten ist nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Das Exposé und der Vordruck für die Gebotsabgabe sind erhältlich unter www.tangerhuette.de.
Die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte ist unbenommen mit den Bewerbern nach zu verhandeln.
Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte abgeleitet werden.
Mit dem Versenden und Bereitstellung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes verwendet.
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