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Beschluss zur Abwahl der Stellvertretung des Bürgermeisters erneut im Stadtrat

Veröffentlichungsdatum: 29.01.2024 - PM 2024 - 012/2024

Die Rechtwidrige Abwahl der 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters ist am kommenden Mittwoch erneut auf der Tagesordnung des Stadtrates zur widerholten Beschlussfassung. Grundlage der Entscheidung ist das Fehlen einer sachlichen Begründung. Diese wurde weder mündlich noch schriftlich zur Beschlussfassung vorgetragen.

Nach §65 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) ist der Bürgermeister verpflichtet gegen rechtwidrige Beschlüsse in Widerspruch zu gehen.

Aufgrund der fehlenden sachlichen Gründe, so argumentiert Bürgermeister Andreas Brohm, ist die Entscheidung vielmehr als ein Akt der Willkür, ohne jeglichen Bezug zu den Aufgaben der 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters zu sehen.

Die Gründe einer Abwahl der 1. Stellvertreterin können nur in der Ausübung ihrer Funktion als Vertretung des Bürgermeisters im Verhinderungsfall liegen. Dazu wurde durch die Antragstellerin Edith Braun schriftlich wie mündliche nichts vorgetragen.

Der Widerspruch hatte aufschiebende Wirkung entfaltet und erfordert eine erneute Befassung in kommenden Stadtratssitzung. Bleibt das Gremium bei seiner Entscheidung, so wird die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal den Vorgang überprüfen. Bis dahin ändert sich an der Vertreterregelung im Rathaus nichts.

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