Veröffentlichungsdatum: 13.02.2025 - PM 09/2025
Gemeinsame Pressemitteilung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt e.V., des Landesbehindertenbeauftragten von Sachsen-Anhalt und der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt
Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können auch bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit Hilfe einer Wahlschablone eigenständig und ohne Unterstützung einer Hilfsperson ihre Stimme abgeben.
Die Wahlschablonen sind ab sofort kostenlos beim Blinden- und Sehbehinderten-verband Sachsen-Anhalt e. V. (BSVSA) erhältlich. Zum Justieren der Schablone sind alle Stimmzettel in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. Die schwarze Schrift, die Zahlen und auch die Kreise auf den Wahlschablonen sind so aufgedruckt, dass sie fühlbar hervorstehen.
Die Wahlschablonen werden automatisch an alle Mitglieder des BSVSA und auch auf Anfrage an interessierte Nichtmitglieder kostenlos versandt. „Zu jeder Wahlschablone gibt es auch eine Audio-CD, auf der eine Sprecherin alle Stimmzettelinhalte vorliest, sodass gewährleistet ist, dass alle Informationen für den jeweiligen Wahlkreis zur Verfügung stehen und eine selbstständige Stimmabgabe möglich ist. Weiterhin kann man unter www.wahlen.bsv-sachsen-anhalt.de die Audiodateien online hören“, erklärt Ingo Kappel, Mitglied im Landesvorstand des BSVSA. Ingo Kappel weiter: „Ich bin froh, dieses Hilfsmittel nutzen zu können. Da die Wahlschablone von unserem Dachverband, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), organisiert wurde, ist sie im ganzen Bundesgebiet nutzbar, daher auch die Länge der Schablone.“
„Ich danke dem BSVSA für die Bereitstellung der barrierefreien Wahlhilfen. Mit diesen wichtigen Hilfsmitteln ist es auch Menschen mit Seheinschränkungen möglich, selbstbestimmt und geheim an der Wahl teilzunehmen“, sagt die Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt, Christa Dieckmann.
Die Wahlschablonen werden ausschließlich vom BSVSA ausgegeben und sind nicht im Wahllokal erhältlich. Sie können im Wahllokal und bei der Briefwahl unabhängig von einer Hilfsperson eingesetzt werden. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses müssen Wahlschablonen nach der Stimmabgabe im Wahllokal wieder mitgenommen werden.
„Dass barrierefreie Wahlhilfen ohne Frage ein wichtiger Baustein sind, um das politische Teilhaberecht für blinde und sehbehinderte Menschen umzusetzen“, unterstreicht auch der Landesbehindertenbeauftragte Herr Dr. Christian Walbrach. „Jedoch gehört zu einer barrierefreien politischen Informationskultur auch, dass die sich zur Wahl stellenden Parteien ihre Wahlwerbung barrierefrei gestalten. Dies sehe ich als grundsätzliche Pflicht der Parteien an und wäre zudem ein Gütesiegel ihres politischen Selbstverständnisses“, so der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Dr. Christian Walbrach.
Interessierte Wählerinnen und Wähler können die Wahlschablone in der
Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt e. V., Hanns-Eisler-Platz 5,
39128 Magdeburg,
Tel.: 0391 - 2 89 62 39,
Fax: 0391 - 2 89 62 34,
E-Mail: info@bsvsa.org,
Internet: www.bsvsa.org,
anfordern.