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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Mehrere Möglichkeiten bei Ausübung des Wahlrechts - auf kürzere Briefwahlzeiten achten!

Veröffentlichungsdatum: 20.01.2025 - PM 2025 - BTW2/2025

Wie bei jeder Bundestagswahl stehen den Wahlberechtigten zwei Wege
der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist in
Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und daher
auch die Regel für die Stimmabgabe. Die Angaben zum Wahlraum
stehen auf der Wahlbenachrichtigung, die spätestens am 2. Februar
2025 bei den Wahlberechtigten angekommen sein soll.

Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per
Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen
kann oder möchte. Landeswahlleiterin Christa Dieckmann weist darauf
hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum
Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl
abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen
sollten. "Wer bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar
2025 nicht an die Urne geht, muss die Briefwahlunterlagen rechtzeitig
beantragen, ausfüllen und schnellstmöglich zurücksenden", so die
Landeswahlleiterin.

Die Briefwahl kann bereits jetzt schriftlich oder mündlich bei der
Gemeinde, in der der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat, beantragt werden.
Auch enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung hierzu ein Formular
und teilweise auch einen QR-Code, die aber nicht zwingend verwendet
werden müssen.

Der Antrag kann auch formlos persönlich, per Post oder per E-Mail gestellt werden; ein Antrag
per SMS oder Telefon ist nicht möglich. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen,
das Geburtsdatum und die Anschrift enthalten.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt sodann voraussichtlich frühestens ab dem
4. Februar 2025, spätestens jedoch am 10. Februar 2025. Hintergrund hierfür ist, dass
voraussichtlich erst am 30. Januar 2025 endgültig feststehen wird, welche Kandidaten
zugelassen sind und damit auf die Stimmzettel kommen. Im Anschluss können dann erst die
Stimmzettel gedruckt werden.

Spätestens ab dem 10. Februar 2025 ist sodann auch die Briefwahl vor Ort zu den
Öffnungszeiten der Gemeinde möglich. Bei der Briefwahl vor Ort erhält der Wähler die
Briefwahlunterlagen sofort und kann seine Stimme auch gleich vor Ort abgeben, sodass hier
keine Postlaufzeiten zu beachten sind und die Stimme in jedem Fall rechtzeitig abgegeben wird.

Alle anderen Falle müssen beachten, dass die Wahlbriefe spatestens am Wahltag, dem
23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zusténdigen Stelle
eingegangen sind. ,Hierflr sind die Wahlerinnen und Wahler nach dem Bundeswahlgesetz
selbst verantwortlich. Was vor der letzten Leerung am Donnerstag vor der Wahl (20. Februar
2025) im Briefkasten sei bzw. in der Postfiliale abgegeben werde, komme noch rechtzeitig an.
Darauf verweise die Deutsche Post“, so die Landeswahlleiterin. Lasst sich dies zeitlich nicht
gewährleisten, sollte der Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle
abgegeben bzw. eingeworfen werden.

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2025-01-17 Pressemitteilung.pdf
0.4 MB

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