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Der Stadtrat stimmt der Erleichterung zur Erstellung der Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 nicht zu

Veröffentlichungsdatum: 19.02.2025 - PM 23/2025

In der vergangenen Sitzung des Stadtrates wurde mehrheitlich die Annahme einer entsprechenden Erleichterung zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 und 2023 abgelehnt.

In der Sitzung hatte der Bürgermeister auf den unnützen  entstehenden Arbeitsaufwand hingewiesen. Diese Verursachung von zusätzlichen Arbeitsaufgaben läuft gegen die Bestrebungen, den Personalabbau auch in der Verwaltung fortzuführen.

Die Einheitsgemeinde hatte bereits zwei Mal von dem Erleichterungserlass Gebrauch gemacht. So war es möglich, die Unterlagen fristgerecht zum Ende des vergangenen Jahres beim Rechnungsprüfungsamt einzureichen. Dies war Grundlage für eine Befassung der Kommunalaufsicht mit der beschlossenen Haushaltssatzung der Einheitsgemeinde. Die Jahresabschlüsse der Jahre 2018-2021 wurden im vereinfachten Verfahren erstellt und auch schon vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.

Für die Jahre 2022 und 2023 müsste nun eine vollständige Erstellung erfolgen. Inhaltlich wird es hier keine neuen Erkenntnisse geben. Jedoch wird es zu Mehraufwand in der Einheitsgemeinde und im Rechnungsprüfungsamt führen. Auch die Kosten für eine umfangreiche Prüfung werden sich auf bis zu 30.000€ belaufen. Möglicherweise ist es angeraten, sich noch einmal erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen.  

Hintergrund:

Mit der Ergänzung der Runderlässe vom 02.04.2024 und 29.05.2024 bestehen die Möglichkeiten zur erleichterten Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse auch für die Haushaltsjahre bis 2025.

Mittlerweile sind die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 bereits fertiggestellt. Mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) wurde bereits die Übergabe und ein Prüftermin veranlasst. Zur Rechtmäßigkeit der Maßnahmen war noch eine Beschlussfassung des Stadtrates notwendig. Ziel ist es, die beiden Haushaltsjahre ebenfalls im erleichterten Verfahren auszuführen. So können Personalressourcen effizient eingesetzt werden und Kosten abgesenkt werden.

Für das Haushaltsjahr 2023 wird es einen Rechenschaftsbericht geben, der zusammen mit den Prüfungsunterlagen einen Einblick geben wird.

Neben dem Rechenschaftsbericht für 2023 wurden für alle Jahre trotz der Erleichterung folgende Dokumente erstellt und dem RPA zur Prüfung übergeben. Die Vermögensrechnung (Bilanz), Jahresergebnis, incl. Teilhaushaltsergebnisse, Finanzergebnis, incl. Teilhaushaltsergebnisse, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht.

Nach erfolgter Prüfung wird durch den Stadtrat das Prüfergebnis zur Beschlussfassung vorgelegt.

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PM_023_2025_Stadtrat gegen Erleichterungen bei Jahresabschlusserstellung.pdf
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