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Einheitsgemeinde ändert die Hauptsatzung

Veröffentlichungsdatum: 11.11.2024 - PM 2024 - 155/2024

Bereits auf der Stadtratssitzung im September hatte sich das Gremium auf eine Änderung der Hauptsatzung geeinigt. Notwendig geworden war dies, da die, im 1. Halbjahr beschlossene Satzung, auf Grund rechtswidriger Bestandteile, in Teilen beanstandet worden war.

Hauptänderung ist die schon seit längerem diskutierte Regelung zu den Bekanntmachungen. Es ergeben sich Veränderungen in den amtlichen Bekanntmachungen, sowie den Bekanntmachungen der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse.

Die Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sind ab dem 10.11.2024 ausschließlich auf der Homepage der Einheitsgemeinde bekannt zu geben!

Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem die Homepage die bekannt zu machende Sitzung enthält.

Einzusehen ist dies unter dem Menüpunkt Bürgerservice auf der Internetseite der Einheitsgemeinde. Seit über einem Jahr gibt es im Digitalen Rathaus auch den Abo-Service dafür. Fast 200 Kunden werden aktuell bereits so über die kommenden Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrates informiert und können die Tagesordnung einsehen. Wer dies nutzen möchte kann sich in seinem Kundenkonto bei den Abonnements dazu anmelden. Wer die öffentlich einsehbaren Sitzungsunterlagen ansehen möchte, kann diese wie gewohnt unter dem Menüpunkt Bürgerservice unter Bürgerportal tun.

Die Tagesordnung, Zeit und Ort der Ortschaftsratssitzung erfolgt nach wie vor in den amtlichen Schaukästen der Ortschaften.

Alle amtlichen Bekanntmachungen (wie Satzungen, Wahlbekanntmachungen, bauplanungsrechtliche Bekanntmachungen etc.) erfolgen ebenfalls auf der Homepage der Einheitsgemeinde.

Auf die Bekanntmachung wird zusätzlich im Amtsblatt hingewiesen.

Die beschlossene Änderung in der Bekanntmachungsvorschrift ist eine sehr große Erleichterung in der Organisation. Bekanntmachungen können wesentlich schneller erfolgen, Fristen sind damit besser einhaltbar und zusätzlich spart die Einheitsgemeinde bis 15.000€ im Jahr an Veröffentlichungskosten ein. Die Umsetzung ist ein Bestandteil der Haushaltskonsolidierung.

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PM_155_2024 Einheitsgemeinde ändert die Hauptsatzung.pdf
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