Veröffentlichungsdatum: 25.01.2024 - PM 2024 - 007/2024
Am 09. Juni 2024 werden mit der Wahl zum Europaparlament, der Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen vier Wahlen gemeinsam durchgeführt.
Zur Durchführung dieser Wahl sucht die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für die Besetzung von 22 Wahllokalen und einem Briefwahllokal werden mehr als 180 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Für die Mitarbeit am Wahltag gibt es eine finanzielle Entschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wahlhelfer kann jeder werden, der für die entsprechende Wahl wahlberechtigt ist. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Alle Wahlhelfer und Wahlhelferinnen erhalten zur Vorbereitung auf die Wahl die Möglichkeit, an einer Wahlschulung teilzunehmen.
Eine Ausübung des Ehrenamtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht möglich, wenn für ein Wahlamt kandidiert wird oder man Vertrauensperson einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers ist.
Was muss ich am jeweiligen Wahlsonntag tun?
Gemeinsame Aufgaben der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind folgende:
Die Vorbereitung des Wahllokales vor der Wahl. Die Prüfung der Wahlberechtigung. Die Eintragung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis. Die Ausgabe der Stimmzettel. Die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen. Die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des gesamten Wahlvorgangs und die Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr.
Die Wahllokale sind am Sonntag, den 09. Juni 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden vom Wahlvorsteher in Schichten eingeteilt, sofern genügend Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zur Verfügung stehen.
Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 03935 – 9317-41/ -31 oder per E-Mail unter der Adresse wahlen@tangerhuette.de. Die Bereitschaft zum Einsatz als Wahlhelfer kann auch über das Digitale Rathaus erklärt werden.
Gern stehen die Mitarbeiter auch für Ihre Fragen zur Verfügung.