Veröffentlichungsdatum: 02.01.2025 - PM 2024 - 170/2024
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde hat auf seiner letzten Sitzung im Dezember den Haushalt und das Haushaltskonsolidierungskonzept für das kommende Jahr mit einigen Änderungen beschlossen.
Erst zum dritten Mal in den vergangen zehn Jahren gelingt es der Einheitsgemeinde einen Haushalt für das kommenden Jahr zu beschließen. Übliche war es geworden, erst im laufe des Jahres einen mehrheitlich gefassten Beschluss zu den Finanzen der Einheitsgemeinde auf den Weg bringen zu können.
Anfang November hatte Bürgermeister Andreas Brohm noch mit etwas Zuversicht die Eckzahlen des Haushalts für das Jahr 2025 im Stadtrat vorgestellt. Immerhin konnte aufgezeigt werden, dass die Einheitsgemeinde ab dem Jahr 2028 wieder mehr Erträge als Aufwendungen erzielen könnte.
In den vergangenen Jahren war dies in Anbetracht von Kostensteigerungen und fehlenden Einnahmen nicht möglich gewesen. Mit ca. 1.800.000 Euro wird sich das Haushaltsdefizit im kommenden Jahr belaufen. Nach dem nun der Stadtrat den Haushalt mit Änderungen beschlossen hatte, rechnet man im Rathaus mit einem Defizit von über 2.100.000 Euro für das kommenden Jahr.
Grund dafür ist u.a. die beschlossene Senkung der Grundsteuerhebesätze, die zu über 180.000Euro Mindereinnahmen führen könnten. Ob diese Ansätze genehmigungsfähig sind, wird sich Ende Februar zeigen, dann erwartet man im Rathaus die Stellungnahmen der Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal. Bis dahin befindet sich die Einheitsgemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung, die die aktuell, für das Jahr 2025 geltende Haushaltsperre ablöst. Diese hatte nur die notwendigsten Ausgaben zur Aufgabenerfüllung der Einheitsgemeinde ermöglicht.
In 2025 hat der Zwang zur Ausgabenvermeidung dazu geführt, dass nicht das geplante Defizit in Höhe von fast 1.400.000 Euro entstanden ist, sondern man davon ausgeht hier unter 1.000.000 Euro geblieben zu sein.
Neubau Feuerwehrgerätehaus am Standort in Bellingen
In 2025 möchte die Einheitsgemeinde gern am Standort in Bellingen ein neues Gerätehaus bauen. Für die Ortswehren Bellingen und Hüselitz. Für die Investition in Höhe von ca. 1.000.000€ sind 500.000€ an Eigenmittel eingeplant-
Die Im Vorjahr angehoben Ansätze in Bereich für Straßenbeleuchtung und Instandsetzung sind mit ähnlichen hohen Ansätzen im Haushalt angelegt wie in 2024.
Fakten zum Haushalt
Die Einheitsgemeinde hat seit dem Jahr 2014 Ihre Schulden um ca. 7,5 Mio.€ von ca. 10 Mio.€ auf 2,5 Mio.€ im Jahr 2022 abgebaut. Damit einhergeht, dass die Tilgungsleistungen sich von jährlich um die 700.000€ auf ca. 70.000 im Jahr 2025 reduziert haben werden. Parallel dazu hat die Einheitsgemeinde über 30.000.000€ in Schulen, Kitas, Infrastruktur oder u.a. in den Brand- und Katastrophenschutz investiert.
Die Einnahmen der Einheitsgemeinde aus Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer steigen stetig seit Jahren. War das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2014 noch bei 1,5 Mio.€ so plant man für das kommende Jahr mit 4 Mio.€ Gewerbesteueraufkommen.
Auch das Erschließen zusätzliche Einnahmenquellen hat die Einheitsgemeinde pro aktiv vorangetrieben. So rechnet man mit Einnahmen aus der EEG-Umlage im Jahr 2025 mit über 500.000 Euro. Diese sollen sich bis zum Jahr 2030 auf 2.500.000 Mio.€ im Jahr entwickeln. Grund hierfür ist der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und die Ausweisung der Windvorranggebiete in der Einheitsgemeinde.
Die Ausgaben verzeichnen einen höheren Anstieg als die Einnahmen. Allein bei den Kosten für die Kinderbetreuung ergibt sich aktuell ein jährliches Defizit in Höhe von 2.649.900 Euro für das Jahr 2025. Im Jahr 2021 hat das Defizit noch bei 1,622 Mio.€ gelegen und damit um 1,254Mio.€ geringer als aktuell. Auch bei der Gegenüberstellung von Landes-Zuweisung und Kreisumlage wird deutlich, welchen Anteil die Einheitsgemeinde zusätzlich erwirtschaften muss.
Mit zehn Kinderbetreuungseinrichtungen, der Kernverwaltung, dem Bauhof und weiteren Einrichtungen ist der Personalkostenanteil der größte im Haushalt. Auch hier gibt es kaum Spielraum für Einsparungen, will man die Leistungsfähigkeit nicht noch weiter einschränken.
In der Kernverwaltung zeigt die Weiterentwicklung des Personalentwicklungskonzeptes auf, dass bis zum Jahr 2027 3,41VbE (Vollzeitbeschäftigteneinheiten) abgebaut werden, trotz steigende Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunalverwaltungen. Auch im Hinblick auf die zu erwartenden Lohnabschlüsse im Öffentlichen Dienst wird der Einsatz von digitalem Prozesse und KI immer wichtiger, um hier handlungsfähig zu bleiben.
„Mit Blick auf die Aufgaben der Einheitsgemeinde, gilt es zu schauen, welche Ausgaben nachhaltig und wichtig sind für die Handlungsfähigkeit der Einheitsgemeinde. Priorität haben Investitionen in unsere Infrastruktur, in unser Personal oder auch in den Brand- und Katastrophenschutz“, so Andreas Brohm und weiter. „Wir können vieles fordern und wollen, zunächst sollten wir gemeinschaftlich ein Verständnis entwickeln, welche Verantwortung wir selbst für unsere Finanzlage tragen.“