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Einheitsgemeinde muss Haushaltskonsolidierungskonzept 2025 überarbeiten – der Haushalt 2025 ist nicht beanstandet.

Veröffentlichungsdatum: 21.03.2025 - PM 045/2025

Eine Zustimmung zum Haushalt hat die Einheitsgemeinde nicht bekommen, stattessen gab es viele Hinweise der Kommunalaufsichtsbehörde über Einsparpotentiale, der Einheitsgemeinde, viele Änderungen und die Anordnung über 1.6 Mio. Euro nicht auszugeben.

Damit der Haushalt nun in Kraft treten kann und der Bürgermeister in die Lage versetzt wird den Haushalt unter Auflagen umzusetzen, um u.a. ein Teil der Zuwendungen an die Ortschaften oder auch den Neubau des Gerätehauses in Bellingen anzugehen, bedarf es eines Beitrittsbeschlusses. Dieser kann am kommenden Mittwoch gefasst werden. Im Hauptausschuss in dieser Woche wurde diesem bereits zugestimmt.

Beitrittsbeschluss notwendig – Haushalt ohne Genehmigung
Wird dieser nicht gefasst, ist die Beschlussfassung einer Haushaltssatzung für 2025 gescheitert und entsprechend der kommunalverfassungsmäßigen Regelung eine neue Haushaltssatzung aufzustellen.

Die Aufsicht merkt kritisch an das einige Konsolidierungsmaßnahmen „nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat im Umfang minimiert, gestrichen oder sogar durch gegenteilige Entscheidungen dem Zweck der Konsolidierung widersprechen.“

Es wird nochmals ausdrücklich auf § 100 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA verwiesen, wonach die dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen laut KVG LSA für die Kommune grundsätzlich verbindlich sind.

Kein Konsolidierungswille erkennbar
In der Begründung der Kommunalaufsichtsbehörde heißt es; „Allein der Vergleich zwischen dem von der Verwaltung erarbeiteten Haushalts- bzw. Konsolidierungsentwurf und dem tatsächlich beschlossenen Haushalts- und Konsolidierungsplan macht deutlich, dass das Konsolidierungsbestreben nicht konsequent und vor allem nicht schnellstmöglich umgesetzt werden. Durch die Änderungsanträge, die im beschlossenen Zahlenwerk eingearbeitet werden mussten, wird im Laufe des Konsolidierungszeitraums eine Ergebnisverschlechterung von insgesamt 1.792.800 € erzielt.

Die Bemühungen der Verwaltung werden dabei in Teilen vom Stadtrat untergraben.

Es wird eigeschätzt, dass eine wesentlich bessere Finanzlage möglich gewesen wäre, wenn dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt worden wäre.

Verweisen wird auf den Runderlass des Innenministeriums, dieser stellt darauf ab, dass den Realsteuerhebesätzen eine wesentliche Bedeutung beigemessen wird und führt aus, dass Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, „alle bestehenden Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Erträge und Einzahlungen auszuschöpfen haben. Die Erhebung von Steuern bietet der Kommune eine wirksame Einnahmequelle, so dass die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer im Fokus stehen sollten. Die Hebesätze der Realsteuern sollen dabei im Einzelfall auch deutlich über dem jeweiligen Durchschnittshebesatzbezogen.“

Kommune muss alle bestehenden Möglichkeiten nutzen
„Im Fokus sollten dabei freiwillige Leistungen stehen, aber auch Entscheidungen, wie bspw. die Schließung einer KITA, die nicht nur nach politischen Gesichtspunkten, sondern vielmehr unter Berücksichtigung des Gebots von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, zu treffen wären, so die Kommunalaufsichtsbehörde in Ihrer Einschätzung.

Die Haushaltskonsolidierung ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung
Nur durch eine konsequente und nachhaltige Sanierung der kommunalen Haushalte kann die dauerhafte Aufgabenerfüllung der Kommune im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sichergestellt werden kann.

Auch die Senkung der Grundsteuerhebesätze wird kritisch gesehen, „da dies wesentlich dazu beitragen hat, dass das Konsolidierungsziel nicht erreicht wird. Auch die Diskussion um eine mögliche Schließung der Kita Demker, eine mögliche Verkürzung der Freibadsaison sowie die Aufnahme von zusätzlichen freiwilligen Aufgaben hat nicht dazu beigetragen, die Haushaltssituation der Kommune zu verbessern,“
so die Prüfer und weiter,

„Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte sollte sich bewusstmachen, dass Haushaltskonsolidierung als eine der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, um eine konsequente und nachhaltige Sanierung der kommunalen Haushalte für die dauerhafte Aufgabenerfüllung der Kommune im eigenen und übertragenen Wirkungskreis zu erreichen, auch durch die Vertretung selbst vorangetrieben werden sollte.

Im Interesse von Verwaltung, Vertretung und der Einwohner der Einheitsgemeinde ist die schnellstmögliche Umsetzung der Konsolidierungsverpflichtung, um wieder umfangreichere Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können."

Abschließend heißt es; „Um die Vollziehbarkeit des Haushalts herbeizuführen, bedarf es der zustimmenden Erklärung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte. Diese kann der Bürgermeister nur abgeben, wenn die Vertretung hierzu seine Zustimmung beschließt (Beitrittsbeschluss). Mittels des Beitrittsbeschlusses ist die Haushaltssatzung entsprechend der Versagung der Verpflichtungsermächtigung sowie der Kürzung des Liquiditätskreditrahmens anzupassen und der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach der Beschlussfassung vorzulegen."

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