Veröffentlichungsdatum: 04.04.2025 - PM 046/2025
In der vergangenen Woche stimmten die Stadträte mehrheitlich für den Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung 2025. Damit tritt der Haushalt der Einheitsgemeinde in Kraft und kann mit Auflagen und vielen Einschränkungen umgesetzt werden.
Der Bürgermeister wird beauflagt eine haushaltsrechtliche Sperre auszurufen, bis mindestens eine Ergebnisverbesserung in Höhen von 1.600.000 Euro eintritt. Beschlossen worden war ein Defizit in Höhe von über zwei Millionen Euro für dieses Jahr. Dem hat die Kommunalaufsichtsbehörde widersprochen.
„Damit werden nur die nötigsten Dinge in der Einheitsgemeinde erledigt werden können“, so der Bürgermeister und weiter „damit sind auch viele Beschlüsse nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund braucht die Einheitsgemeinde weitere Einnahmen, um mehr als das Nötigste umsetzen zu können.“
Die Aufsicht hatte kritisch angemerkt, dass einige Konsolidierungsmaßnahmen nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat im Umfang minimiert, gestrichen oder sogar durch gegenteilige Entscheidungen dem Zweck der Konsolidierung entgegenstehen. Konsolidierungsmaßnahmen sind nach dem KVG LSA für die Kommune grundsätzlich verbindlich.
Kein Konsolidierungswille erkennbar
In der Begründung der Kommunalaufsichtsbehörde heißt es; „Allein der Vergleich zwischen dem von der Verwaltung erarbeiteten Haushalts- bzw. Konsolidierungsentwurf und dem tatsächlich beschlossenen Haushalts- und Konsolidierungsplan macht deutlich, dass das Konsolidierungsbestreben nicht konsequent und vor allem nicht schnellstmöglich umgesetzt werden“. Durch die Änderungsanträge, die im beschlossenen Zahlenwerk eingearbeitet werden mussten, wird im Laufe des Konsolidierungszeitraums eine Ergebnisverschlechterung von insgesamt 1.792.800 € erzielt.
„Die Bemühungen der Verwaltung werden dabei in Teilen vom Stadtrat untergraben.“
Es wird eingeschätzt, dass eine wesentlich bessere Finanzlage möglich gewesen wäre, wenn dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt worden wäre. Verwiesen wird auf den Runderlass des Innenministeriums, dieser stellt darauf ab, dass den Realsteuerhebesätzen eine wesentliche Bedeutung beigemessen wird und führt aus, dass Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, „alle bestehenden Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Erträge und Einzahlungen auszuschöpfen haben“. Die Erhebung von Steuern bietet der Kommune eine wirksame Einnahmequelle, so dass die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer im Fokus stehen sollten. Die Hebesätze der Realsteuern sollen dabei im Einzelfall auch deutlich über dem jeweiligen Durchschnittshebesatz liegen.
Kommune muss alle bestehenden Möglichkeiten nutzen
„Im Fokus sollten dabei freiwillige Leistungen stehen, aber auch Entscheidungen, wie bspw. Die Schließung einer KITA, die nicht nur nach politischen Gesichtspunkten, sondern vielmehr unter Berücksichtigung des Gebots von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, zu treffen wären“, so die Kommunalaufsichtsbehörde in Ihrer Einschätzung. Die Haushaltskonsolidierung ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, nur durch eine konsequente und nachhaltige Sanierung der kommunalen Haushalte kann die dauerhafte Aufgabenerfüllung der Kommune im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sichergestellt werden.
Auch die Senkung der Grundsteuerhebesätze wird kritisch gesehen, „da dies wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Konsolidierungsziel nicht erreicht wird“. Ebenso die Diskussion um eine mögliche Schließung der Kita Demker, eine mögliche Verkürzung der Freibadsaison sowie die Aufnahme von zusätzlichen freiwilligen Aufgaben hat nicht dazu beigetragen, die Haushaltssituation der Kommune zu verbessern. So die Pr.üfer und weiter,
„Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte sollte sich bewusstmachen, dass Haushaltskonsolidierung als eine der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, um eine konsequente und nachhaltige Sanierung der kommunalen Haushalte für die dauerhafte Aufgabenerfüllung der Kommune im eigenen und übertragenen Wirkungskreis zu erreichen, auch durch die Vertretung selbst vorangetrieben werden sollte“. Im Interesse von Verwaltung, Vertretung und den Einwohnern der Einheitsgemeinde ist die schnellstmögliche Umsetzung der Konsolidierungsverpflichtung sicherzustellen, um wieder handlungsfähiger zu werden.
Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können.
Abschließend heißt es; „Um die Vollziehbarkeit des Haushalts herbeizuführen, bedarf es der zustimmenden Erklärung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte. Diese kann der Bürgermeister nur abgeben, wenn die Vertretung hierzu seine Zustimmung beschließt (Beitrittsbeschluss). Mittels des Beitrittsbeschlusses ist die Haushaltssatzung entsprechend der Versagung der Verpflichtungsermächtigung sowie der Kürzung des Liquiditätskreditrahmens anzupassen und der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach der Beschlussfassung vorzulegen.