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Sachsen-Anhalt stärkt finanzielle Stabilität der Kommunen

Veröffentlichungsdatum: 28.01.2025 - PM 2025 - 009/2025

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat neue Hinweise zur Aufstellung von Haushaltskonsolidierungskonzepten (HKK) sowie zur vorläufigen Haushaltsführung veröffentlicht. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen langfristig zu sichern und sie bei der Bewältigung von Haushaltsproblemen effektiv zu unterstützen.

  1. Wesentliche Inhalte des Erlasses:
    Orientierung für Kommunen und Kommunalaufsicht
    Der Erlass bietet klare Leitlinien für eine geordnete Haushaltsführung und hilft Kommunen, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zurückzugewinnen. Gleichzeitig wird die Rolle der Kommunalaufsichtsbehörden gestärkt, die die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen begleiten und überwachen sollen.
  2. Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung
    Kommunen sind verpflichtet, ein HKK zu erstellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, Überschuldung droht oder Zahlungsunfähigkeit absehbar ist. Ziel ist die Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs spätestens fünf Jahre nach der ersten Beschlussfassung.
  3. Individuelle Maßnahmenpakete für Kommunen
    Ursachenanalyse: Jede Kommune muss eine detaillierte Untersuchung ihrer finanziellen Lage vornehmen, um strukturelle Defizite zu identifizieren.
    Konsolidierungsmaßnahmen: Im Fokus stehen die Optimierung von Personal- und Gebäudemanagement, die Prüfung freiwilliger Aufgaben und die Erhöhung von Erträgen. Auch die Veräußerung nicht benötigter Vermögenswerte ist vorgesehen.
  4. Strikte Regeln für die vorläufige Haushaltsführung
    Kommunen ohne rechtsgültigen Haushalt dürfen nur noch gesetzlich notwendige oder unaufschiebbare Ausgaben tätigen. Neue Verpflichtungen und Investitionen sind nur mit Genehmigung der Kommunalaufsicht möglich. Ziel ist eine schnelle Rückkehr zu einem geordneten Haushalt.
  5. Inkrafttreten und Modernisierung der Vorgaben
    Der neue Erlass ist seit dem 24. Dezember 2024 in Kraft und löst die bisherigen Hinweise aus dem Jahr 2004 ab. Im kommenden Hauptausschuss wird der Erlass als Mitteilungsvorlage allen Gremienmitgliedern zur Kenntnis gebracht.

 

Einheitsgemeinde sieht sich auf dem richtigem Weg.

„Wir versuchen seit Jahren, den Blick für die Notwendigkeiten von Einsparungen zu schärfen, so Bürgermeister Andreas Brohm. Mit dem Erlass gibt es keinen Spielraum für Entscheidungen der Gemeindevertretung und das erhöht den Druck, die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Bei freiwilligen Leistungen, Neueinstellungen oder den sogenannten §7 Mitteln wird es viel Streit geben, aber die Diskussionen müssen geführt werden“, so Andreas Brohm

Ministerium für Inneres und Sport: „Klarheit und Unterstützung für Kommunen”
Der Innenminister von Sachsen-Anhalt betonte: „Dieser Erlass gibt unseren Kommunen die notwendigen Werkzeuge an die Hand, um langfristig eine stabile finanzielle Grundlage zu schaffen. Damit sichern wir nicht nur die Leistungsfähigkeit der Kommunen, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.“

Hintergrund:
Die neuen Regelungen sind Teil der Bemühungen des Landes Sachsen-Anhalt, finanzielle Herausforderungen der Kommunen nachhaltig zu lösen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Sie berücksichtigen sowohl die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen der Kommunen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

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PM_009x_2025_ Sachsen-Anhalt stärkt finanzielle Stabilität der Kommunen.pdf
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