Pressemitteilung
Nummer: 2021-104/2021
Auf seiner Stadtratssitzung am 8.12.2021 hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte eine neue Straßenreinigungssatzung für die Einheitsgemeinde beschlossen.
Die Überarbeitung der bisherigen Satzung wurde notwendig, da diese in einigen Punkten nicht mehr aktuell und rechtskonform geworden war.
Die neue Satzung ist jetzt für den Bürger verständlicher und übersichtlicher gestaltet worden. Die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten wurden dem geltenden Recht angepasst.
Während sich die Übertragung der Reinigungspflicht auf Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen liegen, nicht verändert hat, gibt es Veränderungen/ Neuregelungen zu folgenden Punkten:
• Reinigungszeiten
Anders als in der alten Satzung, nach der die Straßenreinigung an jedem Sonnabend bis 18.00Uhr erfolgen sollte, muss jetzt die Reinigung erst nach jeweiligen Erfordernissen, unter Einhaltung der Ruhezeiten, mindestens aber alle 14 Tage erfolgen.
• Laubentsorgung
Die Einheitsgemeinde unterstützt die Bürger bei der Laubentsorgung von öffentlichem Grün. Dazu werden in Absprache mit der jeweiligen Ortschaft Sammelbehältnisse für Laub aufgestellt, in die die Bürger das vor ihren Grundstücken zusammengefegte Laub von öffentlichen Straßen entsorgen können. Die Entsorgung erfolgt durch die Einheitsgemeinde. Dies wurde bereits in diesem Herbst praktiziert und fand guten Anklang bei der Bevölkerung.
Zu beachten ist dabei, dass Laub oder Grünschnitt von privaten Grundstücken nicht in diese Behälter gehören.
• Winterdienst
Für die bessere Realisierung des Winterdienstes ist die Verwaltung durch die neue Satzung ermächtigt worden, für besondere Schadenslagen mit ortsansässigen Landwirten oder Firmen besondere Vereinbarungen abzuschließen, um z.B. die Räumung von Schnee, speziell auf den Fahrbahnen zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen können jedoch erst für die Wintersaison 2022/2023 umgesetzt werden, da im Haushalt 2021 dafür keine finanziellen Mittel mehr bereitstehen.
Diese und andere wichtige Festlegungen rund um die Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in unserer Einheitsgemeinde sowie die Anliegerpflichten sind in dieser Satzung klar geregelt. Nachlesen können Sie die Satzung im Amtsblatt des Landkreises Stendal am 29.12.2021 sowie auf der Internetseite der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte.
Gültig ist die Satzung dann ab 30.12.2021.
Zum gleichen Termin tritt die bisherigen Straßenreinigungssatzung außer Kraft.