Veröffentlichungsdatum: 07.08.2023 - PM 2023-110/2023
In diesem Jahr sind Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen für die Zeit von
2024 bis 2028 zu wählen.
Gesucht werden Bürger die in der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte wohnen,
deutsche Staatsbürger und zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.
Vom Amt eines Schöffen sind nur wenige Personen ausgeschlossen.
Beispielsweise bei einer nicht geringen strafrechtlichen Verurteilung oder wenn
ein Ermittlungsverfahren läuft, welches zu einer solchen Strafe führen könnte.
Ungeeignet sind auch Personen, die in Vermögensverfall geraten sind oder aus
gesundheitlichen Gründen nicht berufen werden können. Auch bestimmte
Berufsgruppen sollen nicht zum Schöffen berufen werden. Hierzu zählen u.a.
Richter, Staatsanwälte, Polizeivollzugsbeamte usw.
Wer sich für das Schöffenamt bewerben möchte, kann sich noch bis zum 15.08
2023 im Verwaltungsgebäude der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte,
Bismarckstraße 5 in 39517 Tangerhütte bei Frau Wischmann telefonisch unter
03935/931731 oder per Mail an ordnungsamt@tangerhuette.de melden oder zu
folgenden Sprechzeiten im Zimmer 28 vorsprechen:
dienstags von 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr, donnerstags von 9:00 – 12:
00 und 13:00 – 16:00 Uhr und freitags von 9:00 – 12:00 Uhr.
Das Formular kann auf der Internetseite der Einheitsgemeinde Stadt
Tangerhütte unter www.tangerhuette.de und unter www.schoeffenwahl.de
heruntergeladen werden. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.